Infos über uns
Vorname : Hubert
Nachname: Dorner
und
Vorname : Nicole
Nachname: Handler
Erfahrung in der Haltung / Pflege / Zucht von verschiedenen Schlangen und Echsen: ca 19 Jahre
Hauptgebiet : Kornnattern
Abgabebestimmung:
Da ich eine private Zucht betreibe, und mich hiermit vom neuen EU-Gesetz ausschließe, ist nach dem Erwerb einer Schlange ein Umtausch, Rückgabe usw. ausgeschlossen. Eine Abgabe unter 18 Jahren ist ausgeschlossen, sofern der Erziehungsberechtigte beim Kauf nicht mit anwesend ist. Reservierungen sind nur im Gegenzug einer Anzahlung möglich, die 50% des Kaufpreises ausmacht. Sollte die Anzahlung binnen 7 Tagen nicht eingelangt sein, wird die Reservierung gelöst und das Tier steht wieder zum Verkauf. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Anzahlung bei Nichtabnahme einbehalten wird, um die Kosten der nicht erfolgen Abnahme und die Zusatzkosten eines erneuten Verkaufes abzudecken. Sollte eine Reservierung von mir selbst gelöst werden, erstatte ich den vollen Betrag zurück.
Ein Versand der Tiere ist natürlich möglich.
Hierbei trägt der Käufer die volle Verantwortung, das Risiko, und die Kosten für Versand und nötiges Material.
Eine persönliche Abholung ist nach Absprache und vollständiger Entrichtung der Schutzgebühr natürlich auch möglich.
Abgegeben werden nur augenscheinlich gesunde Tiere, die natürlich futterfest sind (mindestens 5 mal selbstständig gefressen haben) und sich ohne Probleme häuten.
Die Preise der Schlangen sind als Schutzgebühr und Aufwandsentschädigung zu betrachten. Mit ihr werden Kosten wie z.B.: Futter, Inkubation und Aufzucht gedeckt.
Die Geschlechter werden nach bestem Wissen und Erfahrungen bestimmt, doch eine 100% Garantie kann ich nicht dafür geben.
Zum Schutz meiner Bestandstiere nehme ich keine Schlangen zurück und schließe jegliche Garantie und Gewährleistung aus.
Ich hafte nicht für Folgeschäden, Erkrankungen, Parasitenbefall, Tot usw. nachdem das Tier ausgezogen ist.
Der Käufer versichert hiermit, das er zum Zeitpunkt des Kaufes sich über die Haltungsbedingungen und eventuelle Meldepflicht des Tieres informiert hat und diese auch einhält.
Der Käufer bestätigt hiermit das er mit den Erweb eines Tieres von mir, die oben genannten Abgabebestimmungen vollkommen verstanden hat und sie vorbehaltlos akzeptiert.
Da mir das Wohl der Schlangen am Herzen liegt, stehe ich auch nach dem Kauf für etwaige Fragen gerne zur Verfügung.
Kopie aus den Tierschutzgesetz
Quelle :https://www.ris.bka.gv.at
Besondere Anforderungen an die Haltung von Reptilien
§ 5. (1) Für die Haltung von Reptilien gelten die in der Anlage 3 enthaltenen Mindestanforderungen sowie die folgenden Absätze.
(2) Vor dem Kauf eines Reptils müssen Kenntnisse über die Biologie der betreffenden Art und die sich daraus ergebenden Haltungsanforderungen erworben sowie ein Terrarium für seine artgemäße Haltung vorbereitet werden. Entsprechende Fachliteratur ist als Quelle für die laufende Weiterbildung über die Reptilienhaltung zu studieren.
(3) Dem Erwerb von Nachzuchten ist grundsätzlich der Vorzug zu geben.
(4) Eine, den natürlichen Verhältnissen entsprechende Klimatisierung der Gehege ist in Form einer, entsprechend den artspezifischen Bedürfnissen, in der Regel ein Temperaturgefälle im Haltungssystem und eine Nachtabsenkung der Umgebungstemperatur, mittels Licht und Wärmequellen einzurichten. Die Spannbreite dieser Minimal- und Maximaltemperatur sowie die Vorzugstemperatur für die gehaltene Tierart sind einzuhalten.
(5) Für frische Luft ist durch Be- und Entlüftung zu sorgen. Zugluft ist zu vermeiden. Je nach Produktionsform muss die Terrarienseitenwand oder der Terrariendeckel Gitternetzteile aufweisen.
(6) Reptilien, die nicht in der Lage sind eine konstante Körpertemperatur aufrecht zu erhalten, ist eine ihren artspezifischen Bedürfnissen entsprechende Wärmequelle, vorzugsweise durch eine Koppelung von Licht mit Strahlungswärme bereitzustellen.
(7) Es dürfen nur sachgerecht angebrachte und geeignete Lampen und Leuchtstoffröhren verwendet werden. Geeignete Geräte zur Messung von Temperatur und Luftfeuchtigkeit müssen vorhanden sein.
(8) Luft- und Bodensubstratfeuchtigkeit sowie Umweltfaktoren müssen den natürlichen jahreszeitlichen Verhältnissen der Herkunftsbiotope angepasst sein. Die Parameter Makroklima und Mikroklima der Herkunftsbiotope, wobei das Mikroklima mitunter erheblich vom Makroklima abweichen kann, ist zu berücksichtigen.
(9) Eine, der jeweiligen Art adäquate Ernährung ist zu gewährleisten. Das eingesetzte Futter muss einen den Ernährungsbedürfnissen entsprechenden Gehalt an Vitaminen, Mineralien, essentiellen Aminosäuren und Ballaststoffen aufweisen. Ist es notwendig Wirbeltiere zu verfüttern, so sind nach Möglichkeit frisch tote Futtertiere zu verwenden. Insekten sind möglichst lebend zu verfüttern. Für die Möglichkeiten einer artgemäßen Wasseraufnahme ist zu sorgen.
(10) Die Gehegegestaltung und Infrastruktur des künstlichen Lebensraumes muss sich an den Bedürfnissen der gehaltenen Art wie zum Beispiel Graben, Wühlen, Klettern, Schwimmen oder das Aufsuchen unterschiedlicher Klimaparameter orientieren. Der Einsatz scharfkantiger, verletzender oder Haut reizender Stoffe ist verboten. Zu den wichtigsten Mindestausstattungen für Arten bei denen dies erforderlich oder möglich ist, gehören:
1. |
geeignetes Bodensubstrat in genügender Höhe, |
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2. |
Versteckmöglichkeit, |
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3. |
Wasserbecken, Badebecken, |
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4. |
Klettermöglichkeiten wie Felsen, Äste oder Zweige in geeigneter Größe und Dimension, |
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5. |
Bepflanzung zur Herbeiführung eines geeigneten Mikroklimas oder als Versteckmöglichkeit, |
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6. |
bei Haltung geschlechtsreifer eierlegender Weibchen spezielle Eiablagemöglichkeit, |
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7. |
Sichtschutzeinrichtungen innerhalb eines Geheges oder zwischen einzelnen Gehegen bei Bedarf. |
(11) Die Tiere sind artgemäß zu pflegen, Verunreinigungen sind regelmäßig zu beseitigen. Auf generelle Sauberkeit ist zu achten.
(12) Zur Vermeidung von sozialem Stress bei Paar- und Gruppenhaltung ist die natürliche Sozialstruktur der Tiere einzuhalten. Bei der Vergesellschaftung verschiedener Arten mit gleichen Biotopansprüchen dürfen sich die Tiere nicht gegenseitig negativ beeinflussen.
(13) Für die Quarantäne und Behandlung erkrankter Tiere sowie bei der Simulation von Ruhephasen und der Aufzucht von Jungtieren sind fachlich begründbare abweichende Haltungsbedingungen zulässig.
2.2.24. Elaphe guttata (Kornnatter)
Terrarium/Mindestmaße
Anzahl und Größe der Tiere |
Grundfläche m² |
Höhe m |
zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m² |
1-2 Tiere, bis 20 cm |
0,10 |
0,20 |
0,015 |
1-2 Tiere, 20-50 cm |
0,20 |
0,30 |
0,05 |
1-2 Tiere, 50-100 cm |
0,50 |
0,40 |
0,10 |
1-2 adulte Tiere |
0,90 |
0,60 |
0,20 |
Terrarium/Ausstattung
Einrichtung: |
Versteckplatz aus Steinen oder Holz; günstig sind mehrere verzweigte Kletteräste; Lichtquelle, die gleichzeitig auch die notwendige Wärme produziert; Wasserbecken als Trinkgefäß |
Bodengrund: |
Torf, Torf-Sand-Gemisch, Erde |
Temperatur: |
während der Aktivitätsperiode tagsüber 24-28 ºC; lokal bis 35 ºC; nachts 18-22ºC |
Beleuchtungsdauer: |
während der Aktivitätsperiode täglich 12-14 Stunden |
Luftfeuchtigkeit: |
60-90 % |
Bodenfeuchtigkeit: |
ca. ein Viertel des Bodengrundes permanent leicht feucht halten |
Besondere Hinweise: Überwinterung: 2-5 Monate bei 8-15 ºC